Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen
Informationen zur privatwirtschaftlichen Förderungsmöglichkeit
Die Sammel- und Verwertungssysteme (SVS) haben nach § 29 (4) Z4 AWG 2002 Mittel zur Förderung von Abfallvermeidungsprojekten in der Höhe von zumindest 0,5 % der jährlich für die Entpflichtung eingenommen Entgelte zur Verfügung zu stellen. Die VKS übernimmt im Auftrag der SVS die Verwaltung und besorgt die Vergabe dieser Förderung.
Die Verwendung dieser Fördermittel ist für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen sowie für die dafür zugrunde liegende Forschung vorgesehen, z.B.
- Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, etwa durch optimiertes Design
- Reduktion von Produktions- oder Verpackungsabfällen
- Abfallvermeidung durch Optimierung der Logistik
- Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen oder Aufbau von Netzwerken zur Abfallvermeidung
- Verlängerung der Produktlebensdauer durch z. B. Qualitätssteigerung, Verbesserung der Reparaturfähigkeit, …
- Reduktion von Abfällen und Umweltbelastungen während der Produktnutzung
- Ersatz von Produkten durch Dienstleistungen.
- Wiederverwendung von bestimmten Abfällen
Es werden Projekte von 1.000 bis max. 100.000 Euro pro Jahr gefördert, wobei je nach Art des geförderten Unternehmens unterschiedliche maximale Förderquoten angesetzt werden. Zukünftig wird eine entsprechende Ausschreibung zwei Mal im Jahr stattfinden.
Einreichschluss für die erste Ausschreibung ist der 07.09.2015.
Bitte entnehmen Sie dem Anhang das Informationsblatt für die 1. Ausschreibung der Abfallvermeidungs-Förderung der SVS für Verpackungen.
Alle Informationen sowie die Unterlagen für die Einreichung sind auf der Website der VKS verfügbar.