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Bannwald

Bannwald ist eine Sonderform des Schutzwaldes bzw Wäldern mit Wohlfahrtsfunktion.

Eine Bannlegung kann bei Objektschutzwäldern, Wälder bei denen die Wohlfahrtswirkung überwiegt, und Wäldern von denen aufgrund ihres Zustandes oder ihrer Bewirtschaftung direkte Gefahr ausgeht durchgeführt werden. Die Möglichkeit besteht nur bei Wäldern bei denen das zu schützende volkswirtschaftliche oder öffentliche Interesse wichtiger ist als die damit verbunden Einschränkungen für den Waldbesitzer durch die Bannlegung. Mögliche Bannzwecke sind unter anderem:

  • Schutz vor Naturgefahren (Lawinen Muren, Steinschlag, Hochwasser ect).
  • Quellschutz
  • Erhalt von Straßen und Stromleitungen
  • Sicherung von militärischen Anlagen

Dem Waldbesitzer steht eine Entschädigung zu wenn er finanziellen Schaden durch die Bannlegung nimmt. Die Kosten werden entweder vom Begünstigten getragen oder vom Bund je nach Vereinbarung.