Gehölze bilden einen Teilwert des Verkehrswerts eines Grundstückes.
Der Baumwert ergibt sich aus der individuellen, spezifischen Funktion. Holzwert oder Katalogpreise von Baumschulen sind keine geeigneten Bewertungsansätze. Lehrinhalte | Bewertungsanlässe, Rechtsgrundlagen, Rechtsentscheidungen, Bewertungsgrundsätze und -methoden ÖNORM L 1123 – Wertermittlung von Gehölzen und Vegetationsflächen Gehölzwert und Nachbarrecht (§ 364, § 422 ABGB) Grundlagen der Bewertung, Teil– und Totalschadensberechnung, Richtwerttabellen, Berechnungsprogramme, Online- Bewertungen, praktische Anwendung an Parkbäumen Zielgruppe | Landschaftsgärtner, Baumpfleger, Baumsachverständige
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Thementag „Problembaumfällung“ |
BFW-Thementag „Problembaumfällung“ |
Zertifikatslehrgang Forst+Kultur 2016 |