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Einheitswert

Der Einheitswert stellt den steuerlichen Wert des land-  und forstwirtschaftlichen Grundvermögen dar.

Der Einheitswerts (EHW) dient als Messgröße für steuerliche Abgaben aber auch Beihilfen in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Hierzu zählen zum Beispiel die Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Kirchensteuer und Studienbeihilfe aber auch Beiträge für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB). Festgestellt wird der EHW per Bescheid vom Finanzamt.

Im Jahr 2014 erfolgt eine neue Feststellung des Einheitswerts, welcher schließlich 2015 steuerlich bzw. 2017 für die Beitragsgrundlage der SVB in Kraft tritt. Grund für die neue Hauptfeststellung ist, dass der letzte EHW vor über 25 Jahren erfolgt ist. Grundsätzlich sei dieser zwar noch zulässig, es gelte lediglich eine Aktualisierung an aktuelle Verhältnisse.

Bis 1. Jänner 2014 wurden die vorliegenden Verhältnisse des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erklärt. Auf Grundlage der neuen Kundmachung beziehungsweise Richtlinien berechnet die Finanzbehörde die individuellen Einheitswerte und stellt einen Bescheid aus. Bei kleineren wirtschaftlichen Einheiten ohne Hofstelle mit weniger als fünf Hektar Landwirtschaft oder weniger als zehn Hektar Forstflächen erhielten in der Regel keine Erklärungsformulare.