Die Forstbehörde ist verpflichtet periodisch ihren Holzeinschlag zu melden (HEM). Hierzu werden die einzlenen Einschläge der jeweiligen Waldbesitzer österreichweit summiert und in der Holzeinschlagsmeldung veröffentlicht.
Aufschlüsselung nach Waldbesitz:
• Einschlag Kleinwaldbesitzer (Waldfläche unter 200 ha, Besitzkategorie 1)
• Einschlag Großwaldbesitzer (Waldfläche über 200 ha, Besitzkategorie 2)
• Einschlag der Österreichischen Bundesforste
Außerdem wird auf die Entwicklung des Holzpreises eingegangen. Bezug genommen wird auf Blochholz, Faserholz/Schleifholz-Mischpreis, Brennholz und verglichen mit dem Vorjahres Preisen um eventuelle Veränderungen aufzuzeigen.
Weiters wird der Anteil der Vornutzungen am Einschlag angegeben und mit den Vornutzungen des Vorjahres verglichen.
Der Schadholzanteil wird ebenfalls herausgegeben und den Vorjahreswerten gegenübergestellt.
Unterschieden werden drei Methoden:
Einheitswert |
Kunstverjüngung |