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Holzeinschlagsmeldung

Die Forstbehörde ist verpflichtet periodisch ihren Holzeinschlag zu melden (HEM). Hierzu werden die einzlenen Einschläge der jeweiligen Waldbesitzer österreichweit summiert und in der Holzeinschlagsmeldung veröffentlicht.

Aufbau der Holzeinschlagsmeldung

Aufschlüsselung nach Waldbesitz:
•          Einschlag Kleinwaldbesitzer (Waldfläche unter 200 ha, Besitzkategorie 1)
•          Einschlag Großwaldbesitzer (Waldfläche über 200 ha, Besitzkategorie 2)
•          Einschlag der Österreichischen Bundesforste

Außerdem wird auf die Entwicklung des Holzpreises eingegangen. Bezug genommen wird auf Blochholz, Faserholz/Schleifholz-Mischpreis, Brennholz und verglichen mit dem Vorjahres Preisen um eventuelle Veränderungen aufzuzeigen.
Weiters wird der Anteil der Vornutzungen am Einschlag angegeben und mit den Vornutzungen des Vorjahres verglichen.
Der Schadholzanteil wird ebenfalls herausgegeben und den Vorjahreswerten gegenübergestellt.

Erfassungsmethoden

Unterschieden werden drei Methoden:

  • Stichprobenerhebung: Erfolg in den Bundesländern, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark in Kärnten der Besitzkategorie 1
  • Vollerhebung: Wird Österreichweit durchgeführt und gilt für alle Betriebe über 200ha und zusätzlich in Tirol und Voralberg für Betriebe der Besitzkategorie 1.
  • Schätzung: Nur in Wien und Burgenland im Kleinwald unter 200 ha. Erstellung von Gutachten der der Bezirksforstinspektion.