Ein konstruktiver Holzschutz, wie vorspringende Bauteile oder Vordächer, kann Teilbereiche der Fassade vor direkter Bewitterung schützen. Auch die Aufbringung von Holzschutzmitteln, Lasuren oder Lacken kann einen Schutz der Oberfläche darstellen. Diese Maßnahmen sind jedoch kein Ersatz für den konstruktiven Holzschutz.
Beschichtungen auf Holzfassaden haben die Aufgabe, das Holz vor Bewitterung, vor Verschmutzung oder vor mechanischen Einflüssen (wie z.B. Schlagregen) zu schützen. Bewitterung verändert jedoch auch Beschichtungen und behandelte Oberflächen. Abbauprozesse in Form von Abwitterungserscheinungen sind die Folge. Daher benötigen beschichtete Holzfassaden eine regelmäßige Kontrolle und Wartung. Die Kontrolle wird mindestens einmal jährlich empfohlen.
Funktionstaugliche Beschichtungssysteme müssen folgende Funktionen erfüllen:
Die Beschichtungen können mit handwerklichen oder industriellen Verfahren auf die Oberflächen aufgebracht werden. Wichtige Unterschiede, die die Eigenschaften der Beschichtung während der Nutzung bestimmen, sind die Schichtdicke, die Art des Verdünnungs- und Bindemittels sowie die Transparenz.
Die Schichtdicke beeinflusst den Feuchteschutz, das Abwitterungsverhalten, die Wartungsintervalle und den Wartungsaufwand von Beschichtungen. Ein geschlossener Anstrichfilm kann auf gehobelten Nadelholzoberflächen erst ab circa 20 – 30 µm (0,02 – 0,03 mm) Trockenfilmdicke erzeugt werden.
Moderne Lacke und Lasuren sind mit Wasser verdünnbar. Somit sind sie weitaus umweltverträglicher als lösungsmittelhaltige Systeme, die als flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) umweltbelastend wirken.
Durch den hohen Pigmentanteil von Lacken wird die natürliche Maserung des Holzes überdeckt. Zusätzlich bieten Lacke einen sehr guten UV-Schutz. Bei sachgerechter Anwendung ist je nach Bewitterung eine Erneuerung nur alle 8 bis 15 Jahre erforderlich.
Lasuren sind halbtransparente Anstrichfilme, durch welche die natürliche Maserung des Holzes sichtbar bleibt. Durch ihren Pigmentanteil bieten sie einen guten Schutz gegen Verwitterung. Lasuren in dunklen Farbtönen sind meist dauerhafter als helle. Dickschichtlasuren werden für Fassaden nicht empfohlen. Die Nachbehandlung ist abhängig von der Bewitterung. Sie sollte bei Dünnschichtlasuren in einem Abstand von 1 bis 4 Jahren, bei Mittelschichtlasuren alle 2 bis 7 Jahre durchgeführt werden.
Mit einer transparenten bzw. farblosen Beschichtung bleibt der ursprüngliche Holzfarbton erhalten. Sie sind jedoch erst ab einer Schichtdicke von > 30 µm anwendbar. Die Instandhaltung gestaltet sich aber schwieriger. Zu Sonderbeschichtungen gehören die künstliche Vergrauung, Hydrophobiermittel („Nanoprodukte“) und Öle.
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