Der Wald in Österreich dient dem Schutz und der Erholung, er ist gleichzeitig Wohlfahrts-, Lebens- und Wirtschaftsraum in einem. Daher regelt das Forstgesetz die Benützung des Waldes für Erholungsuchende. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nur das Betreten erlaubt, damit der Forst all seine Funktionen erfüllen kann. Wenn es aber Verträge gibt, in denen auch Haftungsfragen geregelt sind, kann man jederzeit grünes Licht für andere Naturnutzer, wie Reiter oder Mountainbiker, geben.
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Holzmarktbericht März 2015 |
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Heimische Forst- und Holzwirtschaft legt scharfe Protestnote gegen flächendeckende LKW- Maut ein |
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HOLZMARKTBERICHT Mai 2015 |
HOLZMARKTBERICHT April 2015 |
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Treffen FHP mit BM Alois Stöger |
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Einseitige Preisänderungen bei Energielieferverträgen nicht durch das Energieeffizienzgesetz gedeckt |