Neue Verordnung über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000)
Die neue Verordnung über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) wurde heute im BGBl II Nr.166/2015 kundgemacht.
In den in der Verordnung ausgewiesenen Gebieten muss vor Genehmigung eines Projekts ab einem deutlich niedrigeren UVP-Schwellenwert (in der Regel ab dem halben Schwellenwert) als außerhalb in einer Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung-Pflicht für das Vorhaben erforderlich ist oder nicht.
DI Peter Mayr von WKOÖ hat dankenswerterweise bereits einen Rechtsvergleich durchgeführt. Danach stellen sich die Änderungen gegenüber der bisher geltenden (alten) Verordnung durch die neue Fassung wie folgt dar:
- Bgl: Keine Änderungen
- Ktn: Gebietserweiterungen (s. Z. 2 lit a) und c))
- NÖ: Einige Gebietsreduktionen
- OÖ: Teile von Traun neu festgelegt (Z. 4 lit. b)), Gebietsverkleinerung in Linz hins. NO2 (Z. 4 lit. d)).
- Sbg: Keine Änderungen
- Stmk: Einige Gebietsverkleinerungen (durch die Neuordnung der Bezirke und Gemeinden schwer exakt nachvollziehbar), neue Ausweisung (hinsichtlich NO2 an Autobahnen (Z. 6 lit. l))
- Tirol: Entfall zahlreicher Gebiete hinsichtlich PM10, Änderungen (vermutlich Erweiterungen) entlang der Autobahnen hinsichtlich NO2, Änderung des Belastungsgebiets Brixlegg (räumlich, Entfall Cadmium)
- Vbg: Entfall aller PM10-Belastungsgebiete, Rest unverändert
- Wien: Keine Änderungen