Das breite Spektrum der Wirkungen des Waldes reicht vom Objektschutz, dem Schutz vor Bodenabtrag und Erosion als Wasserspeicher und Luftfilter, als Rohstofflieferant, als Erholungs- und Freizeitraum bis hin zum Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Um Interessenskonflikten der zahlreichen „Nutzer und Nutzerinnen“ des Waldes entgegenzuwirken, ist eine fachübergreifende Planung und Steuerung zunehmend erforderlich. Dieser Aufgabe versucht die forstliche Raumplanung mit ihren drei wichtigsten Planungsinstrumenten gerecht zu werden: dem Waldentwicklungsplan (WEP), dem Gefahrenzonenplan und dem Waldfachplan.
Als flächendeckende Darstellung und Beschreibung des gesamten österreichischen Waldes bildet der WEP derzeit die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der Waldfunktionen im öffentlichen Interesse. Im WEP werden die vier Waldfunktionen beurteilt und dargestellt:
Wälder in denen die „Nutzfunktion“ (N) (aktuell 61,9% in Österreich) als sogenannte „Leitfunktion“ bewertet wird, sind solche in denen die Produktion des Rohstoffes „Holz“ im Vordergrund steht und damit keine der sogenannten überwirtschaftlichen Funktionen hohe Wertigkeit erlangt.
Waldflächen auf denen die Schutzfunktion (S) dominiert (aktuell rd. 30,1%) können hinsichtl. der angestrebten Schutzwirkung in zwei Bereiche aufgegliedert werden:
In Wäldern mit dominierender „Wohlfahrtsfunktion“ (W / österreichweit aktuell ca. 6,7% mit steigender Tendenz) steht der Einfluss des Waldes auf die Umwelt, insbesondere auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes sowie auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser im Vordergrund.
Die „Erholungsfunktion“ (E / in Österreich – gesamt 1,3 %) wird im jeweiligen WEP als die anderen Funktionen überragend nur dort ausgewiesen, wo die Wirkung des Waldes als Erholungsraum auf die WaldbesucherInnen nachweislich vorherrscht. Die Erholungswirkung darf somit nicht ausschließlich aus der Lage inmitten eines Siedlungs- oder Industriegebietes abgeleitet werden.
Bei zu starker Frequenz sind im Sinne der Walderhaltung sowie der Nachhaltigkeit der Erholungswirkung auch regelnde Maßnahmen erforderlich und festzulegen.
Eine Beschreibung der jeweiligen Funktionsfläche erfolgt im Textteil des WEP. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Verbesserung oder zur nachhaltigen Sicherung der jeweiligen Leitfunktion vorgeschlagen. Der WEPliegt seit 1990 flächendeckend für ganz Österreich vor und kann als Teilplan für den jeweiligen Bezirk auf allen Bezirkshauptmannschaften, den Landesforstdirektionen und dem Ministerium für ein lebenswertes Österreich (Referat für forstl. Raumplanung) eingesehen werden.
In Ergänzung der analogen Auflage der Waldentwicklungsplan-Teilpläne werden die Geometrie der Funktionsflächen, die Beschreibungen und die Planung direkt in ein geographisches Landes-Informationssystem (GIS) eingegeben und in Karten dargestellt. Seit Jänner 2014 liegen sämtliche WEP auch digital vor. Durch den fachlich fundierten und nachvollziehbaren Soll-Ist-Vergleich der Waldwirkungen können damit entsprechende Pflege- und Verbesserungsmaßnahmen, deren Dringlichkeit und zu erwartende Kosten dargestellt werden. Die Verwendung von GIS ermöglicht einen rascheren Datenaustausch und nicht zuletzt die Kooperation mit anderen Fachgebieten.
Die INSPIRE EU-Richtlinie 2007/2/EG („INSPIRE“ = Infrastructure for Spatial Information in the European Community) dient der Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Union. Diese Richtlinie bezweckt insbesondere die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von elektronischen und standardisierten Geodaten (und deren Metadaten) für die Öffentlichkeit. Diese Richtlinie wurde in Österreich sowohl durch den Bund (Geodateninfrastrukturgesetz, BGBl. I Nr. 14/2010) als auch durch die Länder umgesetzt. Davon ist auch der WEP betroffen, der demnach auch unter dem Geodaten-Thema „Bodennutzung“ in der Monitoringliste Österreichs als „WEP-AUSTRIA-DIGITAL“ angeführt wird. Seit Dezember 2013 ist der WEP (shp. GIS file oder wms Service) digital unter dem Link http://inspire-geoportal.ec.europa.eu/discovery/ (Search: Waldentwicklungsplan) für die Öffentlichkeit zugänglich.
Nähere Informationen zum Waldentwicklungsplan.
Während der WEP und der Gefahrenzonenplan verpflichtend und direkt durch jeweils die zuständigen Forstbehörden erstellt werden, wird der Waldfachplan (WAF) als drittes Instrument der forstlichen Raumplanung freiwillig und in der Regel auf Initiative der Waldbewirtschafter und Waldbewirtschafterinnen erarbeitet. Er wird auch nur dann ein offizieller, für die Behörden bindender Bestandteil der forstlichen Raumplanung, wenn der bzw. die Befugte den Antrag dazu stellt. In den Jahren 1975 bis 2001 wurden in Österreich nur ganz vereinzelt Waldfachpläne erarbeitet.
Durch die Zunahme „horizontaler Themenstellungen“ im Zuge des Beitrittes zur Europäischen Union werden zunehmend fachspezifische Managementpläne gefordert, für die sich der Waldfachplan besonders anbietet. In den letzten Jahren wurde dazu, in enger Zusammenarbeit mit der betrieblichen Praxis, durch das Ministerium für ein lebenswertes Österreich eine praxisnahe und vorausschauende Projektierung in Pilotprojekten entwickelt, um konkrete Vorbilder zu erarbeiten. Zur Orientierung wurde dazu ein sogenannter „Rahmenentwurf für den Waldfachplan“ ausgearbeitet. Er dient zur Arbeitsvereinfachung und soll Orientierung sowohl für einfache als auch für hochkomplexe und planerisch aufwendige Themenstellungen bieten. Seit 2002 wurden bereits über 35 Pilotprojekte an geeigneten Betriebsstandorten initiiert.
In den nächsten Jahren wird die breite Anwendung von „Managementplänen“ im Forstbereich auch stärker auf das Programm der Ländlichen Entwicklung 2014/20 abgestimmt.
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