Ab 1. Jänner 2016
Im Rahmen der Steuerreform tritt mit Wirksamkeit 1.Jänner 2016 auch die sogenannte Registrierkassenpflicht in Kraft.
Demnach gelten ab 1. Jänner 2016 für Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung.
Die Neuerungen gelten nur für Barumsätze! Der Begriff „Barumsätze“ umfasst auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte, die Hingabe von Barschecks oder ausgegebenen Gutscheinen, Bons, etc.
Eine Verpflichtung zur Einzelerfassung mittels Registrierkasse besteht bei Überschreiten eines bestimmten Jahresumsatzes und der Barumsätze je Betrieb.
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