Die ÖsterreicherInnen verbringen viel Zeit in den heimischen Wäldern. Um einen schonenden Umgang mit unserer Umwelt zu gewährleisten und Konflikte mit den Waldbesitzern zu vermeiden, gibt es Regeln.
Das Betreten des Waldes zur Erholung ist für jeden erlaubt. Dazu zählen Spazieren, Wandern, Laufen, Walken, Schifahren, Langlaufen (ohne Loipe) und Schitourengehen. Abfälle sowie Speisereste sind von allen WaldbesucherInnen wieder mitzunehmen und richtig zu entsorgen.
Hingegen ist das Reiten, Rodeln und Radfahren (diese gelten als befahren) grundsätzlich auf nicht speziell dafür ausgewiesenen Strecken verboten. Allerdings ist es möglich, die Erlaubnis des Grundeigentümers einzuholen.
Zelten und Übernachten im Wald ist grundsätzlich verboten. Hierfür muss die Erlaubnis des Waldbesitzers eingeholt werden. Auch das Feuermachen ist nicht erlaubt, da die Gefahr eines Waldbrandes zu hoch ist.
Gewisse Flächen dürfen grundsätzlich nicht betreten werden. Dazu zählen unter anderem Wildfütterungen, forstliche Sperrgebiete (Lebensgefahr durch herabfallende Bäume) und Neu- und Wiederbewaldungsflächen mit einer Höhe unter 3 m.
Der Wald dient nicht nur den Menschen als Erholungsort, sondern ist auch der Lebensraum für unzählige Tierarten. Man sollte daher unnötigen Lärm vermeiden, da man einerseits andere Erholungssuchende stört und andererseits unnötigen Stress auf das Wild ausübt.
Als Hundebesitzer sollte der Hund stets an der Leine geführt werden. Im Gegensatz zum Menschen, sieht das Wild im Hund noch immer seinen räuberischen Vorfahren den Wolf und fühlt sich daher bedroht. Für Lebewesen in der freien Wildbahn ist Nahrung stets Mangelware. Ein wichtiger Schutz vor verhungern für die Tiere ist es, sich möglichst kräftesparend zu bewegen, um den Kalorienverbrauch niedrig zu halten. Oftmaliges aufscheuchen von Wild durch einen Hund und die daraus resultierende kräftezerrende Flucht führt dazu, dass nicht ausreichend Fettreserven für den Winter gebildet werden können. Die Wintersterblichkeit erhöht sich.
Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist in Österreich eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Das Sammeln ist bis auf Widerruf erlaubt, jedoch dürfen pro Person und Tag höchsten 2 kg Pilze und Beeren gesammelt werden. Eine Übernutzung würde dazu führen, dass die Pilz- und Beerenbestände zurückgehen.