Diese Veranstaltung bietet Antworten auf viele forsttechnische Fragen.
Der Forstjurist und sein Sachverständiger. Der Sachverständige und sein Gutachten. Forstjuristen brauchen Forstsachverständige. Die Forstbehörde gibt das Beweisthema vor. Der Sachverständige hat dies nach bestem Wissen und Gewissen zu bearbeiten. Forstbehörden sind (politisch) weisungsgebunden. Sachverständige sind weisungsfrei. Sachverständige haften ad personam für ihr Gutachten. Wer sind Verfahrensparteien? Welche Elemente muss ein Bescheid enthalten? Wie gliedert sich ein Forstgutachten? Wie hat im Beschwerdefall die Behördenentscheidung Bestand vor dem Landesverwaltungsgericht? Wie argumentiert dann die belangte Partei? Wie verhält sich der Amtssachverständige im Gutachter“streit“ mit dem Privatgutachter des Beschwerdeführers? Fragen, Fragen und nochmals Fragen … die anhand zentraler forstrechlicher Bestimmungen (wie Waldfeststellung, Rodung, Betretungsrecht, Bringung u.v.a.m.) behandelt werden und damit nicht nur Forstjuristen und Forstgutachter interessieren, sondern auch Verfahrensparteien und ihre Rechtsvertreter, Gemeinden, sowie auch die verwandten „grünen“ Bereiche (Landwirtschaft, Naturschutz, Raumplanung, Jagd ….). Also auch ein Seminar zum Erfahrungsaustausch.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.fastossiach.at
Thementag „Problembaumfällung“ |
Rohstoff- und Energiesicherung |