Landwirtschaftskammer Österreich
Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der jeweiligen Mitglieder als gesetzliche Interessenvertretung.
Organisation:
Landwirtschaftskammern bestehen in Österreich in jedem der 9 Bundesländer. Sie sind durch Landesgesetz eingerichtet. Die Dachorganisation dieser 9 Kammern ist ein Verein, die Landwirtschaftskammer Österreich.
Ziel:
Das ausschließliche Ziel des Vereins ist es, eine „Zentralorganisation der österreichischen Landwirtschaftskammern“ zu bilden.
Aufgaben:
Die Betreuung der Mitglieder, die Vertretung gegenüber dem Staat und anderen Berufsgruppen sowie die Mitwirkung an Staatsaufgaben sind die wesentlichen Aufgaben der Landwirtschaftskammer Österreich. Zum umfassenden Tätigkeitsbereich zählen unter anderem:
Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, Vertretung der Mitgliederinteressen auf nationaler-, EU- und internationaler Ebene, Koordinationsstelle der gesetzlichen Interessenvertretung, Beratung (Mitglieder, Behörden, Institutionen) zu rechts- und sozialpolitischen Fragen sowie wirtschaftliche, technische und steuerliche Angelegenheiten, Mitwirkung bei der staatlichen Förderungsverwaltung, Mitwirkung in diversen Kommissionen und Beiräten im Bereich der Förderung, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung, Einrichtung von Fortbildungsinstituten für Kammermitglieder und Genossenschaftsmitarbeiter, Förderung des Absatzes land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Zusammenarbeit mit einer Vielzahl freiwilliger Institutionen und Organisationen, die sich mit land- und forstwirtschaftlichen Fachfragen beschäftigen, Organisation gemeinsamer Veranstaltungen, Zusammenarbeit mit land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen anderer Staaten.