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Woche des Waldes

Von 8. – 14. Juni 2015 steht ganz Österreich im Zeichen des Waldes. Im Internationalen Jahr des Bodens gibt es wieder viele Aktionen zum Thema „Unser Wald – fest verwurzelt“.

 

Das Motto der Woche des Waldes 2015 ist „Unser Wald – fest verwurzelt“ um das von den Vereinten Nationen (UN) Internationale Jahr der Böden zu verstärken. Dies ist der Teil der UN-Dekade zur Bekämpfung der Desertifikation (Wüstenbildung). Bei einer Landesfläche die nahezu zur Hälfte mit Wald bedeckt ist, ist der gewissenhafte Umgang mit Wald und Boden von großer Bedeutung. Dass die österreichischen Wälder ihre Funktionen für ein lebenswertes Österreich so gut erfüllen können, liegt an ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung. Der Wald stellt als Quelle für saubere Luft, Lebensraum, Erholung, qualitative Wasserreserven, Roh- bzw. Baustoffe und wesentlicher Faktor zum Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren eine Lebensgrundlage dar.

 

Der Waldboden ist mehr als nur der Untergrund des Waldes

Neben sichtbaren Anforderungen an den Wald werden viele direkt durch den Boden vermittelt. Schadstoffe werden gefiltert und gespeichert, Säuren gepuffert, um eine gleichbleibend hohe Menge und Qualität an Grund- und Trinkwasser zu gewährleisten bis hin zur besonders effektiven Speicherung von Kohlenstoff. Waldböden sind die Ernährungsgrundlagen für den Wald und somit auch entscheidend für die Erfüllung der weiteren Funktionen des Waldes.

 

Die Woche des Waldes – eine Tradition seit vier Jahrzehnten

Seit rund 40 Jahren findet – auf Initiative des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – Mitte Juni die österreichische Woche des Waldes statt. Jede Waldwoche wird unter ein bestimmtes Motto gestellt. Das Hervorheben eines Schwerpunktthemas dient einerseits dazu, die Bewusstseinsbildung zu forstpolitischen wichtigen Aspekten konzentriert voranzutreiben, andererseits wird dadurch eine jährlich wechselnde, inhaltliche anspruchsvolle Aufklärungsarbeit erleichtert.

Informationen zu den Aktivitäten in den einzelnen Bundesländern entnehmen Sie bitte dem beigefügten Download.