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Deponieverordnung

Hier finden Sie Erläuterungen, Zeitplan zur Umsetzung, Fallbeispiele, Begriffe zur Abfallinformation sowie weitere Informationen zur Deponieverordnung.

Mit BGBl. II Nr. 39/2008 wurde die Verordnung über Deponien (Deponieverordnung 2008) kundgemacht.

 

Anlass für die Neufassung der Verordnung aus 1996 ist die Umsetzung der EG-Deponierichtlinie und der Deponieentscheidung, die eine Anpassung der österreichischen Rechtsvorschriften notwendig machte. Die Neuerungen betreffen vor allem das Abfallannahmeverfahren und Anpassungen bei den finanziellen Sicherstellungen der Deponien. Das Verbot der Ablagerung organischer, reaktiver Abfälle – das Kernstück der alten Deponieverordnung – bleibt ebenso bestehen wie die Grundanforderungen an die Deponietechnik und den Grundwasserschutz. Im Sinne der e-Government- und Verwaltungsoffensive der Bundesregierung wird das erforderliche Melde- und Berichtswesen schrittweise in das elektronische Datenmanagement (EDM) des Lebensministeriums integriert.

Die Verordnung ist mit 1. März 2008 in Kraft getreten, für bestehende Deponien gibt es gestaffelte Übergangsfristen.

Die Deponieverordnung wurde in Hinblick auf die Bestimmungen über die Sicherstellung mit BGBl. II Nr. 178/2010 novelliert. Die Novelle tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.

 

Richtlinie zur Berechnung von finanziellen Sicherstellungen für Deponien

 

Die Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben für Sicherstellungen sowie Erläuterungen zum Berechnungsmodul. Weiters sind in den Anhängen für jedes Berechnungsmodul (Bodenaushubdeponie, Inertabfall- bzw. Baurestmassendeponie, Reststoff- bzw. Massenabfalldeponie) unverbindliche Beispiele dargestellt.

 

DEPONIEVERORDNUNG 2008 - seit 1.1.2009 neue Aufzeichnungs- u. Meldepflichten

 

Das BMLFUW stellt anbei eine Information über die seit 1.1.2009 für Deponieinhaber und Inhaber anderer Anlagen innerhalb des Deponiebereiches geltenden neuen Aufzeichnungs- und Meldepflichten gemäß § 41 Deponieverordnung zur Verfügung, insbesondere ab wann Aufzeichnungen elektronisch zu führen und Meldungen elektronisch über das Register abzugeben sind.

Zusätzliche Hilfestellung für elektronische Aufzeichungs- und Meldepflichten wird am EDM-Portal zur Verfügung gestellt.

 

 

Novelle der Deponieverordnung 2011

 

Die DVO 2008 hat für elektronische Aufzeichnungen und Meldungen die Termine 1.1.2012 und 1.1.2013 vorgesehen. Mit der Novelle 2011 sind diese Termine entfallen und ist auf eine flexible Regelung umgestellt worden. Die Veröffentlichung von Spezifikationen für eine Aufzeichnungs- oder Meldepflicht am EDM-Portal löst eine Übergangsfrist aus, nach deren Ablauf die elektronische Form zu verwenden ist. Dadurch soll den Verpflichteten ausreichend Zeit für die Umstellung auf die elektronische Form eingeräumt werden.

 

 

Novelle der Deponieverordnung 2014

 

Mit der Novelle der Deponieverordnung 2008 werden Untersuchungsverfahren von Abfällen zur Deponierung vereinfacht. Dies gilt insbesondere für Aushubmaterialien, kleine Abfallströme und wiederkehrend anfallende Abfälle. Des Weiteren müssen sich Gutachter für Abfalluntersuchungen zur Deponierung künftig akkreditieren lassen. Dadurch soll deren Qualifikation vereinheitlicht und gesteigert sowie die Qualität der Abfallgutachten (Beurteilungsnachweis) verbessert werden. Die Verpflichtung zur Akkreditierung erfolgt stufenweise: für Prüfstellen ab 1. Jänner 2018 und für Inspektionsstellen ab 1. Jänner 2020.

 

 

Neue Formblätter zur Abfallinformation gemäß Deponieverordnung 2014

 

Im Rahmen des Arbeitskreises „Deponieeingangskontrolle“ des österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) wurden die bisherigen Formblätter zur Abfallinformation an den Deponiebetreiber für Abfälle ohne analytische Untersuchung (zB Kleinmengen Bodenaushub, Baurestmassen, Asbestabfälle etc.) überarbeitet und liegen nun als befüllbare  pdf-Versionen zum download bereit. Gemäß der neu geschaffenen Möglichkeit der Ablagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch und teerhaltigem Straßenunterbau durch die Novelle der Deponieverordnung 2014 wird hier eine eigene Abfallinformation zur Verfügung gestellt. Zudem enthält die „Ausfüllhilfe zur Abfallinformation“ eine Erklärung wichtiger Begriffe wie Abfallbesitzer, Abfallerzeuger oder Anfallsort im Zusammenhang mit der korrekten Erstellung einer Abfallinformation.